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FAQ – Kuren der AWO SANO

Wie kann ich für meine Kinder und mich eine Kur bei der AWO SANO beantragen?

Ihr Hausarzt verordnet Ihnen bei medizinischem Bedarf eine Kur. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird die Verordnung direkt durch den Hausarzt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Anschließend übermittelt uns Ihre Krankenkasse eine Erklärung zur Kostenübernahme. Sobald wir Ihre Kostenzusage von der Krankenkasse erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen, um eine Klinik und einen Kurtermin abzustimmen.

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